Vadium

التعريفات والمعاني

== Vadium (Deutsch) == === Substantiv, n === Worttrennung: Va·di·um, Plural: Va·di·en Aussprache: IPA: [ˈvaːdi̯ʊm] Hörbeispiele: Vadium (Info) Reime: -aːdi̯ʊm Bedeutungen: [1] Rechtssprache, Österreich: Sicherheitsleistung durch den Bieter bei einer öffentlichen Ausschreibung oder durch den Ersteher von zwangsversteigerten Objekten vor der Erteilung des Zuschlags [2] Rechtssprache, altes deutsches Recht: symbolisches Pfand, das bei Abschluss eines Schuldvertrages vom Schuldner dem Gläubiger übergeben und nach Begleichung der Schuld wieder zurückerhalten wurde Herkunft: Entlehnung aus dem Mittellateinischen vom gleichbedeutenden Substantiv vadium → la, (respektive wadium → la,) einer Kurzform zu lateinisch vadimonium → la, das seine Wurzel im Germanischen hat Gegenwörter: [1] Deckungsrücklass, Haftungsrücklass, Kaution Beispiele: [1] „Bitte zeigen Sie mir Ihr Vadium“, befiehlt Richterin Janik nun der adretten Käuferin. [1] Das „Vadium“ ist die Anzahlung auf den Wohnungskauf. Das Sparbuch geht verloren, wenn der Käufer nicht innerhalb von zwei Monaten den Restbetrag überwiesen hat. [1] Das Vadium soll für zwei Fallkonstellationen eine Sicherstellung bilden: dass der Bieter während der Zuschlagsfrist von seinem Angebot zurücktritt und dass der Bieter bestimmte Mängel nicht behebt. [1] Das Vadium ist spätestens 14 Tage nach Erteilung des Zuschlages oder nach Widerruf des Vergabeverfahrens zurückzustellen, sofern es nicht verfallen ist. [1] Die Klägerin hat sich durch rechtzeitige Einreichung eines Angebotes an der von der Beklagten vorgenommenen Ausschreibung beteiligt, das geforderte Vadium erlegt und einen Nachweis hierüber ihrem Angebot angeschlossen. [2] ==== Übersetzungen ==== [1] Wikipedia-Artikel „Vadium“ [2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vadium“ [2] Duden online „Vadium“ [1] Exekutionsordnung, § 147. Österreichisches Bundeskanzleramt, 1. März 2008, abgerufen am 30. Dezember 2017. [1] Bundesvergabegesetz 2006, § 2: Begriffsbestimmungen, Pkt. 32. Österreichisches Bundeskanzleramt, 1. März 2016, abgerufen am 30. Dezember 2017. Quellen: