Vadium
التعريفات والمعاني
== Vadium (Deutsch) ==
=== Substantiv, n ===
Worttrennung:
Va·di·um, Plural: Va·di·en
Aussprache:
IPA: [ˈvaːdi̯ʊm]
Hörbeispiele: Vadium (Info)
Reime: -aːdi̯ʊm
Bedeutungen:
[1] Rechtssprache, Österreich: Sicherheitsleistung durch den Bieter bei einer öffentlichen Ausschreibung oder durch den Ersteher von zwangsversteigerten Objekten vor der Erteilung des Zuschlags
[2] Rechtssprache, altes deutsches Recht: symbolisches Pfand, das bei Abschluss eines Schuldvertrages vom Schuldner dem Gläubiger übergeben und nach Begleichung der Schuld wieder zurückerhalten wurde
Herkunft:
Entlehnung aus dem Mittellateinischen vom gleichbedeutenden Substantiv vadium → la, (respektive wadium → la,) einer Kurzform zu lateinisch vadimonium → la, das seine Wurzel im Germanischen hat
Gegenwörter:
[1] Deckungsrücklass, Haftungsrücklass, Kaution
Beispiele:
[1] „Bitte zeigen Sie mir Ihr Vadium“, befiehlt Richterin Janik nun der adretten Käuferin.
[1] Das „Vadium“ ist die Anzahlung auf den Wohnungskauf. Das Sparbuch geht verloren, wenn der Käufer nicht innerhalb von zwei Monaten den Restbetrag überwiesen hat.
[1] Das Vadium soll für zwei Fallkonstellationen eine Sicherstellung bilden: dass der Bieter während der Zuschlagsfrist von seinem Angebot zurücktritt und dass der Bieter bestimmte Mängel nicht behebt.
[1] Das Vadium ist spätestens 14 Tage nach Erteilung des Zuschlages oder nach Widerruf des Vergabeverfahrens zurückzustellen, sofern es nicht verfallen ist.
[1] Die Klägerin hat sich durch rechtzeitige Einreichung eines Angebotes an der von der Beklagten vorgenommenen Ausschreibung beteiligt, das geforderte Vadium erlegt und einen Nachweis hierüber ihrem Angebot angeschlossen.
[2]
==== Übersetzungen ====
[1] Wikipedia-Artikel „Vadium“
[2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vadium“
[2] Duden online „Vadium“
[1] Exekutionsordnung, § 147. Österreichisches Bundeskanzleramt, 1. März 2008, abgerufen am 30. Dezember 2017.
[1] Bundesvergabegesetz 2006, § 2: Begriffsbestimmungen, Pkt. 32. Österreichisches Bundeskanzleramt, 1. März 2016, abgerufen am 30. Dezember 2017.
Quellen: