Erblasserin

التعريفات والمعاني

== Erblasserin (Deutsch) == === Substantiv, f === Worttrennung: Erb·las·se·rin, Plural: Erb·las·se·rin·nen Aussprache: IPA: [ˈɛʁpˌlasəʁɪn] Hörbeispiele: Erblasserin (Info) Bedeutungen: [1] Eine natürliche weibliche Person, die nach ihrem Tod ein Vermögen hinterlässt, das den gesetzlichen und testamentarisch bestimmten Erben zusteht. Herkunft: Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Erblasser mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in Synonyme: [1] Testatorin Gegenwörter: [1] Erbin, Nachlassempfängerin Männliche Wortformen: [1] Erblasser Oberbegriffe: [1] natürliche Person, Person, Mensch Unterbegriffe: [1] Erbtante Beispiele: [1] In dem verhandelten Fall hatte die Erblasserin mit ihrem Mann ein Adoptivkind angenommen. Sie setzte ein Testament auf, wonach ihre Schwestern Alleinerbin sein sollte. Diese starb jedoch vor der Erblasserin. [1] Nach dem Tod der Erblasserin beantragte nun das Adoptivkind einen Alleinerbschein. Charakteristische Wortkombinationen: Erblasserin enterbt, hinterlässt, kann, ohne Nachkommen ==== Übersetzungen ==== [1] Duden online „Erblasserin“ [*] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Erblasserin“ [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erblasserin“ [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Erblasserin“ [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Erblasserin“ Quellen: