Erblasserin
التعريفات والمعاني
== Erblasserin (Deutsch) ==
=== Substantiv, f ===
Worttrennung:
Erb·las·se·rin, Plural: Erb·las·se·rin·nen
Aussprache:
IPA: [ˈɛʁpˌlasəʁɪn]
Hörbeispiele: Erblasserin (Info)
Bedeutungen:
[1] Eine natürliche weibliche Person, die nach ihrem Tod ein Vermögen hinterlässt, das den gesetzlichen und testamentarisch bestimmten Erben zusteht.
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Erblasser mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
[1] Testatorin
Gegenwörter:
[1] Erbin, Nachlassempfängerin
Männliche Wortformen:
[1] Erblasser
Oberbegriffe:
[1] natürliche Person, Person, Mensch
Unterbegriffe:
[1] Erbtante
Beispiele:
[1] In dem verhandelten Fall hatte die Erblasserin mit ihrem Mann ein Adoptivkind angenommen. Sie setzte ein Testament auf, wonach ihre Schwestern Alleinerbin sein sollte. Diese starb jedoch vor der Erblasserin.
[1] Nach dem Tod der Erblasserin beantragte nun das Adoptivkind einen Alleinerbschein.
Charakteristische Wortkombinationen:
Erblasserin enterbt, hinterlässt, kann, ohne Nachkommen
==== Übersetzungen ====
[1] Duden online „Erblasserin“
[*] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Erblasserin“
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erblasserin“
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Erblasserin“
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Erblasserin“
Quellen: