Erblasser
التعريفات والمعاني
== Erblasser (Deutsch) ==
=== Substantiv, m ===
Worttrennung:
Erb·las·ser, Plural: Erb·las·ser
Aussprache:
IPA: [ˈɛʁpˌlasɐ]
Hörbeispiele: Erblasser (Info)
Bedeutungen:
[1] natürliche Person, die nach ihrem Tod ein Vermögen hinterlässt, das den gesetzlichen und testamentarisch bestimmten Erben zusteht
Herkunft:
Ausdruck stammt aus dem 16. Jahrhundert für jemanden, der ein Erbe hinterlässt
Synonyme:
[1] Testator
Gegenwörter:
[1] Erbe, Erbin, Nachlassempfänger
Weibliche Wortformen:
Erblasserin
Oberbegriffe:
[1] natürliche Person, Person, Mensch
Beispiele:
[1] „Das Erbrecht tritt erst nach dem Tode des Erblassers ein. Stirbt ein vermeintlicher Erbe vor dem Erblasser; so hat er das noch nicht erlangte Erbrecht auch nicht auf seine Erben übertragen können.“
[1] „Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tod des Erblassers aufgelöst worden ist.“
[1] „Der Erblasser kann einem Abkömmling den Pflichtteil entziehen: 1. wenn der Abkömmling dem Erblasser, dem Ehegatten oder einem anderen Abkömmling des Erblassers nach dem Leben trachtet, …“
[1] „Sie sollen sie alle sehen und prüfen; jetzt aber lesen Sie zunächst einmal dieses Schreiben, welches der verwüstliche Erblasser damals aus Plauen erhalten hat!“
[1] „Man sagt, dass seitdem in Danzig in mannigfachen Fällen, insofern der Erblasser dem Genusse des Goldwassers ergeben war, von den Erben seine Sektion dringend gefordert wurde.“
[1] „Dann verlas er einige persönliche Zeilen des Erblassers: […]“
Charakteristische Wortkombinationen:
Erblasser enterbt, hinterlässt, kann, ohne Nachkommen
==== Übersetzungen ====
[1] Wikipedia-Artikel „Erblasser“
[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Erblasser“
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erblasser“
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Erblasser“
Quellen: