Erblasser

التعريفات والمعاني

== Erblasser (Deutsch) == === Substantiv, m === Worttrennung: Erb·las·ser, Plural: Erb·las·ser Aussprache: IPA: [ˈɛʁpˌlasɐ] Hörbeispiele: Erblasser (Info) Bedeutungen: [1] natürliche Person, die nach ihrem Tod ein Vermögen hinterlässt, das den gesetzlichen und testamentarisch bestimmten Erben zusteht Herkunft: Ausdruck stammt aus dem 16. Jahrhundert für jemanden, der ein Erbe hinterlässt Synonyme: [1] Testator Gegenwörter: [1] Erbe, Erbin, Nachlassempfänger Weibliche Wortformen: Erblasserin Oberbegriffe: [1] natürliche Person, Person, Mensch Beispiele: [1] „Das Erbrecht tritt erst nach dem Tode des Erblassers ein. Stirbt ein vermeintlicher Erbe vor dem Erblasser; so hat er das noch nicht erlangte Erbrecht auch nicht auf seine Erben übertragen können.“ [1] „Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tod des Erblassers aufgelöst worden ist.“ [1] „Der Erblasser kann einem Abkömmling den Pflichtteil entziehen: 1. wenn der Abkömmling dem Erblasser, dem Ehegatten oder einem anderen Abkömmling des Erblassers nach dem Leben trachtet, …“ [1] „Sie sollen sie alle sehen und prüfen; jetzt aber lesen Sie zunächst einmal dieses Schreiben, welches der verwüstliche Erblasser damals aus Plauen erhalten hat!“ [1] „Man sagt, dass seitdem in Danzig in mannigfachen Fällen, insofern der Erblasser dem Genusse des Goldwassers ergeben war, von den Erben seine Sektion dringend gefordert wurde.“ [1] „Dann verlas er einige persönliche Zeilen des Erblassers: […]“ Charakteristische Wortkombinationen: Erblasser enterbt, hinterlässt, kann, ohne Nachkommen ==== Übersetzungen ==== [1] Wikipedia-Artikel „Erblasser“ [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Erblasser“ [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erblasser“ [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Erblasser“ Quellen: