subjektives öffentliches Recht

التعريفات والمعاني

== subjektives öffentliches Recht (Deutsch) == === Substantiv, n, Wortverbindung, adjektivische Deklination === Worttrennung: sub·jek·ti·ves öf·fent·li·ches Recht, Plural: sub·jek·ti·ve öf·fent·li·che Rech·te Aussprache: IPA: [ˌzʊpjɛktiːvəs ˌœfn̩tlɪçəs ˈʁɛçt] Hörbeispiele: subjektives öffentliches Recht (Info) Bedeutungen: [1] öffentliches Recht: Rechtsmacht, die einem Einzelnen durch eine Rechtsnorm des öffentlichen Rechts verliehen wird und die bewirkt, dass dieser zur Verfolgung seiner eigenen Interessen vom Staat ein bestimmtes Verhalten verlangen kann; auch möglich ist die Berechtigung des Staates gegenüber dem Bürger oder die gegenseitige Berechtigung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts Oberbegriffe: [1] subjektives Recht Beispiele: [1] Die Klagebefugnis gemäß § 42 II VwGO im Rahmen von Anfechtungs- und Verpflichtungsklage setzt voraus, dass der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt oder dessen Ablehnung oder Unterlassung in einem subjektiven öffentlichen Recht verletzt zu sein. [1] „Subjektive öffentliche Rechte gibt es freilich nicht nur im Verhältnis Bürger-Staat, sondern auch im Verhältnis Staat-Bürger und im Verhältnis der juristischen Personen des öffentlichen Rechts untereinander.“ ==== Übersetzungen ==== [1] wissen.de – Lexikon „subjektives öffentliches Recht“ [1] Hartmut Maurer: Allgemeines Verwaltungsrecht. 17., überarbeitete und ergänzte Auflage. Verlag C.H. Beck, München 2009, ISBN 978-3-406-57100-8 , § 8 Rn. 2. Quellen: