ausfolgen

التعريفات والمعاني

== ausfolgen (Deutsch) == === Verb === Worttrennung: aus·fol·gen, Präteritum: folg·te aus, Partizip II: aus·ge·folgt Aussprache: IPA: [ˈaʊ̯sˌfɔlɡn̩] Hörbeispiele: ausfolgen (Info), ausfolgen (Info) Bedeutungen: [1] transitiv, österreichisch, besonders östrreichische Amtssprache: jemandem etwas aushändigen Herkunft: etymologisch: zu veraltet folgen „folgen lassen, zuteilen“ strukturell: gebildet aus der Partikel aus als Verbzusatz und dem Verb folgen Synonyme: [1] aushändigen, herausgeben, überantworten, übergeben, überlassen, überreichen, verabfolgen, zuführen Gegenwörter: [1] verweigern, zurückhalten Unterbegriffe: [1] ausliefern, bereitstellen Beispiele: [1] Das Recht, eine originalgetreue und verständliche Reproduktion aller betreffenden personenbezogenen Daten ausgefolgt zu bekommen, umfasst dem EuGH zufolge somit auch das Recht, eine Kopie von Auszügen aus Dokumenten, von ganzen Dokumenten oder auch von Auszügen aus Datenbanken zu erlangen. [1] Zudem ist gem § 114 Abs 2 erster Satz StPO eine sichergestellte Sache der Person auszufolgen, in deren Verfügungsmacht sie sichergestellt wurde, es sei denn, dass diese Person offensichtlich nicht berechtigt ist. [1] § 7. (1) Übergibt der Eigentümer einer Schusswaffe der Kategorie B, deren Erwerb seinerzeit angezeigt wurde, diese Waffe der Behörde und erklärt er schriftlich und unwiderruflich auf sein Eigentum zugunsten der Republik Österreich zu verzichten, so hat die Behörde die Waffe zu übernehmen und hierüber dem bisherigen Eigentümer unverzüglich eine Bestätigung auszufolgen. Charakteristische Wortkombinationen: [1] ein Buch, ein Dokument, eine Summe ausfolgen; Gegenstände, Geld, Papiere, Waren ausfolgen Wortbildungen: Ausfolgen, ausfolgend, Ausfolgung, ausgefolgt ==== Übersetzungen ==== [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „ausfolgen“ [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „ausfolgen“ [1] The Free Dictionary „ausfolgen“ [1] Duden online „ausfolgen“ [1] ÖBV im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung (Herausgeber): Österreichisches Wörterbuch. Auf der Grundlage des amtlichen Regelwerks. Schulausgabe – 43. Auflage. ÖBV, Wien 2016, ISBN 978-3-209-08513-9 (Bearbeitung: Magdalena Eybl et al.; Red.: Christiane M. Pabst, Herbert Fussy, Ulrike Steiner) , Seite 74, Eintrag „ausfolgen“. Quellen: