Vindikation

التعريفات والمعاني

== Vindikation (Deutsch) == === Substantiv, f === Worttrennung: Vin·di·ka·ti·on, Plural: Vin·di·ka·ti·o·nen Aussprache: IPA: [vɪndikaˈt͡si̯oːn] Hörbeispiele: Vindikation (Info) Reime: -oːn Bedeutungen: [1] Rechtssprache: Anspruch des Eigentümers einer Sache gegen deren nichtberechtigten Besitzer auf Herausgabe (im deutschen Zivilrecht gemäß § 985 BGB) Herkunft: Vindikation geht auf das lateinische rei vindicatio → la ‚Herausgabeverlangen einer Sache‘ zurück, das sich vom Verb vindicare → la ‚gerichtlich in Anspruch nehmen‘ ableitet, welches seinerseits wohl aus vim → la dicare → la ‚Gewalt androhen‘ entstanden ist. Synonyme: [1] selten: Vindizierung, fachsprachlich: rei vindicatio Oberbegriffe: [1] Herausgabeanspruch Beispiele: [1] A verlangt von B das gestohlene Pferd mit der Vindikation heraus. [1] Solange der Besitzer ein Recht zum Besitz hat, kann der Eigentümer nicht mit der Vindikation gegen ihn vorgehen. [1] Nach der Verjährung der Vindikation wird teilweise eine außerordentliche Ersitzung durch den Besitzer angenommen. Wortbildungen: [1] Vindikationsklage, Vindikationslage, Vindikationszession, vindizieren, Revindikation ==== Übersetzungen ==== [1] Duden online „Vindikation“ [1] Wahrig Fremdwörterlexikon „Vindikation“ auf wissen.de [1] wissen.de – Lexikon „Vindikation“ [1] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Vindikation“ auf wissen.de Quellen: