Vindikation
التعريفات والمعاني
== Vindikation (Deutsch) ==
=== Substantiv, f ===
Worttrennung:
Vin·di·ka·ti·on, Plural: Vin·di·ka·ti·o·nen
Aussprache:
IPA: [vɪndikaˈt͡si̯oːn]
Hörbeispiele: Vindikation (Info)
Reime: -oːn
Bedeutungen:
[1] Rechtssprache: Anspruch des Eigentümers einer Sache gegen deren nichtberechtigten Besitzer auf Herausgabe (im deutschen Zivilrecht gemäß § 985 BGB)
Herkunft:
Vindikation geht auf das lateinische rei vindicatio → la ‚Herausgabeverlangen einer Sache‘ zurück, das sich vom Verb vindicare → la ‚gerichtlich in Anspruch nehmen‘ ableitet, welches seinerseits wohl aus vim → la dicare → la ‚Gewalt androhen‘ entstanden ist.
Synonyme:
[1] selten: Vindizierung, fachsprachlich: rei vindicatio
Oberbegriffe:
[1] Herausgabeanspruch
Beispiele:
[1] A verlangt von B das gestohlene Pferd mit der Vindikation heraus.
[1] Solange der Besitzer ein Recht zum Besitz hat, kann der Eigentümer nicht mit der Vindikation gegen ihn vorgehen.
[1] Nach der Verjährung der Vindikation wird teilweise eine außerordentliche Ersitzung durch den Besitzer angenommen.
Wortbildungen:
[1] Vindikationsklage, Vindikationslage, Vindikationszession, vindizieren, Revindikation
==== Übersetzungen ====
[1] Duden online „Vindikation“
[1] Wahrig Fremdwörterlexikon „Vindikation“ auf wissen.de
[1] wissen.de – Lexikon „Vindikation“
[1] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Vindikation“ auf wissen.de
Quellen: