Verschlusssache

التعريفات والمعاني

== Verschlusssache (Deutsch) == === Substantiv, f === Alternative Schreibweisen: Verschluss-Sache Nicht mehr gültige Schreibweisen: Verschlußsache Worttrennung: Ver·schluss·sa·che, Plural: Ver·schluss·sa·chen Aussprache: IPA: [ˌfɛɐ̯ˈʃlʊsˌzaxə] Hörbeispiele: Verschlusssache (Info) Bedeutungen: [1] besonders amtlich: etwas, das der Geheimhaltung unterliegt und daher unter Verschluss gehalten wird Herkunft: Determinativkompositum aus den Substantiven Verschluss und Sache Sinnverwandte Wörter: [1] Geheimakte, Geheimdokument, Geheimsache, Staatsgeheimnis; besonders militärisch: geheime Kommandoakte Beispiele: [1] „Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes ist insbesondere dann anzuwenden, wenn eine Behörde oder sonstige öffentliche Stelle des Bundes einer Person eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit zuweisen möchte oder eine Verschlusssache an eine nicht-öffentliche Stelle weitergeben will.“ [1] „Auch in Deutschland wurde der Text des Rambouillet-Abkommens bis zum 9. April 1999 als geheime Verschlusssache behandelt.“ [1] „Der Chef der Staatssicherheit, Erich Mielke, unterzeichnete bereits fünf Monate nach der Helsinki-Schlussakte eine »Vertrauliche Verschlusssache«, in der er zum offensiven Vorgehen und zur Zusammenarbeit aller Linien des MfS bei der Bekämpfung von »Feindorganisationen« aufrief.“ [1] „»[…] Aus der Verschlusssache ist Öffentlichkeitssache geworden.« Aber genau diese Öffnung der Verschlusssache Wald erfolgte seitens der Forstverantwortlichen nur sehr zögerlich.“ [1] „In der DDR galten die Geheimhaltungsgrade Geheime Kommandosache (GKdos), Geheime Verschlusssache (GVS), Vertrauliche Verschlusssache (VVS), Vertrauliche Dienstsache (VD), Nur für den Dienstgebrauch (NfD).“ [1] „Damit kann die Regierung vor Erteilung einer Information an den Abgeordneten diese als geheimhaltungsbedürftige Verschlusssache einstufen, wobei ihr hierfür grundsätzlich die allgemein üblichen Geheimhaltungsgrade zur Verfügung stehen (§§ 3, 4 Abs. 6).“ Charakteristische Wortkombinationen: [1] als (geheime / geheimhaltungsbedürftige / vertrauliche) Verschlusssache einstufen ==== Übersetzungen ==== [1] Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. 6. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-05506-7 , Seite 1827. [1] Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das große Wörterbuch der deutschen Sprache. In zehn Bänden. 3., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. 9. Band Tach–Vida, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 1999, ISBN 3-411-04823-9, DNB 96540921X , Seite 4271. [1] Duden online „Verschlusssache“ [1] Wikipedia-Artikel „Verschlusssache“ [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verschlusssache“ [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Verschlusssache“ [1] The Free Dictionary „Verschlusssache“ [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Verschlusssache“ Quellen: