Verbraucher
التعريفات والمعاني
== Verbraucher (Deutsch) ==
=== Substantiv, m ===
Worttrennung:
Ver·brau·cher, Plural: Ver·brau·cher
Aussprache:
IPA: [fɛɐ̯ˈbʁaʊ̯xɐ]
Hörbeispiele: Verbraucher (Info)
Reime: -aʊ̯xɐ
Bedeutungen:
[1] Person, die Waren ersteht und verbraucht
[2] deutsches Bürgerliches Recht: jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist
[3] Gerät, das elektrische Energie verbraucht (also in andere Energieformen umwandelt)
Herkunft:
Ableitung zu verbrauchen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -er
Synonyme:
[1] Konsument
Gegenwörter:
[2] Unternehmer
Weibliche Wortformen:
[1, 2] Verbraucherin
Oberbegriffe:
[1] Person
[2] natürliche Person
Unterbegriffe:
[1] Endverbraucher, Großverbraucher, Normalverbraucher, Stromverbraucher
Beispiele:
[1] Wir alle sind Verbraucher.
[1] „Am Donnerstagabend verabschiedete der Bundestag eine Novelle, die es Behörden ermöglicht, Verbraucher schneller über Fälle von Etikettenschwindel zu informieren.“
[1] „Risiken beim Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen sind neben einer Bedrohung der Artenvielfalt auch Nebeneffekte wie das Auftreten neuer unerwünschter Eigenschaften bei den Pflanzen, aber auch allergische Reaktionen bei den Verbrauchern.“
[1] „Die pharmazeutische Industrie ist ein starker Verbraucher von Tieren.“
[2] Dem Verbraucher stehen bei bestimmten Vertragsarten spezielle Widerrufsrechte zu.
[2] Der Begriff des Verbrauchers wird in § 13 BGB definiert.
[3] Wird an die sekundäre Wicklung ein Verbraucher angeschlossen, so entnimmt dieser dem Stromkreis Leistung.
Wortbildungen:
Verbraucherberatung, Verbraucherpolitik, Verbraucherpreis, Verbraucherschicht, Verbraucherschutz, Verbraucherservice, Verbraucherverhalten, Verbrauchervertrag, Verbraucherzentrale
==== Übersetzungen ====
[1] Wikipedia-Artikel „Verbraucher“
[3] Wikipedia-Artikel „Elektrischer Verbraucher“
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verbraucher“
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Verbraucher“
[2] dejure.org: § 13 BGB
Quellen: