Schuldnerin
التعريفات والمعاني
== Schuldnerin (Deutsch) ==
=== Substantiv, f ===
Worttrennung:
Schuld·ne·rin, Plural: Schuld·ne·rin·nen
Aussprache:
IPA: [ˈʃʊldnəʁɪn]
Hörbeispiele: Schuldnerin (Info)
Bedeutungen:
[1] weibliche Person oder eine Institution (mit weiblichem Artikel in der Bezeichnung), der einem anderen etwas, insbesondere Geld, zurückgeben muss
Herkunft:
Etymologie: von mittelhochdeutsch schuldenerin → gmh in gleicher Bedeutung
Wortbildung: Derivation (Ableitung) des Substantivs Schuldner mit dem Suffix -in
Synonyme:
[1] Restantin
Gegenwörter:
[1] Gläubigerin
Männliche Wortformen:
[1] Schuldner
Oberbegriffe:
[1] juristische Person, Person, Mensch
Unterbegriffe:
[1] Gesamtschuldnerin, Hauptschuldnerin, Konkursschuldnerin, Kreditnehmerin, Mietschuldnerin, Mitschuldnerin, Mietsschuldnerin, Nebenschuldnerin, Obligationenschuldnerin, Pfandschuldnerin, Solidarschuldnerin, Steuerschuldnerin, Teilschuldnerin, Vollstreckungsschuldnerin, Wechselschuldnerin, Zollschuldnerin
Beispiele:
[1] Viele von ihnen sind inzwischen ebenso geübt darin, Schuldnerinnen zu helfen und Geld für Notfälle aufzutreiben.
[1] Bürgschaften und Mithaftungen geben 14 Prozent der Schuldnerinnen, aber nur vier Prozent der männlichen Schuldner als Grund an.
[1] Ich gehe als Seine große Schuldnerin aus der Welt und werde in der Ewigkeit mit Wucher bezahlen.
[1] "Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin dauert auf einer gegenwärtig stabilen Grundlage an und erscheint unter gewissen Bedingungen sanierungs- und fortführungsfähig", resümierte Görg vor den Gläubigern.
[1] Als Ursache nennt die Schuldnerin, fehlende Besucherzahlen.
Charakteristische Wortkombinationen:
[1] flüchtige, gepfändete, säumige, zahlungsunfähige Schuldnerin
==== Übersetzungen ====
[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Schuldnerin“
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schuldnerin“
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Schuldnerin“
[1] The Free Dictionary „Schuldnerin“
Quellen: