Schuldnerin

التعريفات والمعاني

== Schuldnerin (Deutsch) == === Substantiv, f === Worttrennung: Schuld·ne·rin, Plural: Schuld·ne·rin·nen Aussprache: IPA: [ˈʃʊldnəʁɪn] Hörbeispiele: Schuldnerin (Info) Bedeutungen: [1] weibliche Person oder eine Institution (mit weiblichem Artikel in der Bezeichnung), der einem anderen etwas, insbesondere Geld, zurückgeben muss Herkunft: Etymologie: von mittelhochdeutsch schuldenerin → gmh in gleicher Bedeutung Wortbildung: Derivation (Ableitung) des Substantivs Schuldner mit dem Suffix -in Synonyme: [1] Restantin Gegenwörter: [1] Gläubigerin Männliche Wortformen: [1] Schuldner Oberbegriffe: [1] juristische Person, Person, Mensch Unterbegriffe: [1] Gesamtschuldnerin, Hauptschuldnerin, Konkursschuldnerin, Kreditnehmerin, Mietschuldnerin, Mitschuldnerin, Mietsschuldnerin, Nebenschuldnerin, Obligationenschuldnerin, Pfandschuldnerin, Solidarschuldnerin, Steuerschuldnerin, Teilschuldnerin, Vollstreckungsschuldnerin, Wechselschuldnerin, Zollschuldnerin Beispiele: [1] Viele von ihnen sind inzwischen ebenso geübt darin, Schuldnerinnen zu helfen und Geld für Notfälle aufzutreiben. [1] Bürgschaften und Mithaftungen geben 14 Prozent der Schuldnerinnen, aber nur vier Prozent der männlichen Schuldner als Grund an. [1] Ich gehe als Seine große Schuldnerin aus der Welt und werde in der Ewigkeit mit Wucher bezahlen. [1] "Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin dauert auf einer gegenwärtig stabilen Grundlage an und erscheint unter gewissen Bedingungen sanierungs- und fortführungsfähig", resümierte Görg vor den Gläubigern. [1] Als Ursache nennt die Schuldnerin, fehlende Besucherzahlen. Charakteristische Wortkombinationen: [1] flüchtige, gepfändete, säumige, zahlungsunfähige Schuldnerin ==== Übersetzungen ==== [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Schuldnerin“ [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schuldnerin“ [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Schuldnerin“ [1] The Free Dictionary „Schuldnerin“ Quellen: