Mehrstaater
التعريفات والمعاني
== Mehrstaater (Deutsch) ==
=== Substantiv, m ===
Worttrennung:
Mehr·staa·ter, Plural: Mehr·staa·ter
Aussprache:
IPA: [ˈmeːɐ̯ˌʃtaːtɐ]
Hörbeispiele: Mehrstaater (Info)
Bedeutungen:
[1] bundesdeutsch amtlich, fachsprachlich Rechtswesen, Rechtswissenschaft: (männliche) Person, die mehrere Staatsbürgerschaften besitzt
Synonyme:
[1] veraltet: Sujet mixte
Gegenwörter:
[1] Einstaater
Weibliche Wortformen:
[1] Mehrstaaterin
Oberbegriffe:
[1] Staatsangehöriger, Staatsbürger
Unterbegriffe:
[1] bundesdeutsch amtlich, fachsprachlich (Rechtswesen, Rechtswissenschaft): Doppelstaater
[1] bundesdeutsch amtlich, auch umgangssprachlich: Doppelstaatler
[1] österreichisch, bundesdeutsch: Doppelstaatsbürger
[1] besonders schweizerisch: Doppelbürger
Beispiele:
[1] „Über die Behandlung dieser sogenannten Mehrstaater (sujets mixtes) werden daher nicht selten zwischen den einzelnen Staaten Staatsverträge abgeschlossen.“
[1] „Diese ‚Übel-Theorie‘ liegt auch dem Europarat-Abkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern von 1963 zugrunde und einem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. September 1990.“
[1] „Militärische Konflikte Deutschlands mit den Herkunftsstaaten der meisten potentiellen Mehrstaater sind angesichts der engen inter- und supranationalen Einbindung Deutschlands ohnehin praktisch ausgeschlossen.“
[1] „Tritt der Ernstfall ein, daß die betreffenden Staaten gegeneinander Krieg führen, so kann der Mehrstaater sich durch die Erfüllung seiner Pflicht gegenüber dem einen sogar wegen Hoch- und Landesverrats gegenüber dem anderen Staat schuldig machen.“
[1] „Besondere Schwierigkeiten bereiten für die Anknüpfung die ‚Doppelstaater‘ oder ‚Mehrstaater‘, also die Personen mit doppelter (oder gar dreifacher) Staatsangehörigkeit, deren Zahl aus mehreren Gründen nicht gering ist.“
[1] „Da ein Mehrstaater sich die für ihn günstigere Rechtsordnung aussuchen kann (z.B. hinsichtlich Visumspflichten, Notwendigkeit oder Nichtnotwendigkeit einer Arbeitserlaubnis, Zulässigkeit von Grundstückserwerb, etc.) und die Anknüpfung an das ungünstigere Recht des jeweiligen Wohnsitzes mühelos (und faktisch kaum überprüfbar) durch zeitweilige Verlegung des Wohnsitzes in den Staat mit der günstigeren Rechtsordnung ausgehebelt werden kann, ist der Mehrstaater in jedem Fall besser gestellt als eine Person mit nur einer Staatsangehörigkeit. Der Mehrstaater ist auch gegen Auslieferung geschützt wenn – wie üblich – die Verfassung desjenigen seiner Heimatsstaaten, in welchem er sich gerade aufhält, die Auslieferung eigener Staatsangehöriger an einen anderen Staat verbietet.“
[1] „Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die zuständigen Behörden § 10 Absatz 1 und 2 des Paßgesetzes (PaßG) und § 46 Absatz 2, § 48 Absatz 1 AufenthG analog angewandt haben, um Ausreiseverbote gegenüber Mehrstaaterinnen und Mehrstaatern i. S. d. § 2 Absatz 2 Satz 1 AufenthG-RefE in deren ausländische Reisedokumente einzutragen?“
[1] „Kein deutscher Mehrstaater kann unter Berufung auf die andere Staatsangehörigkeit in Deutschland zusätzliche Rechte geltend machen oder sich seinen Pflichten, zum Beispiel der Wehrpflicht, entziehen. […] Deutsche Mehrstaater können sich jedoch bei einem Aufenthalt in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit sie außerdem besitzen, nicht auf den sonst üblichen konsularischen Schutz der Bundesrepublik Deutschland berufen.“
Charakteristische Wortkombinationen:
[1] Mehrstaater sein, werden
==== Übersetzungen ====
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Mehrstaater“
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Mehrstaater“
[1] Duden online „Mehrstaater“
[1] Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das große Wörterbuch der deutschen Sprache. In zehn Bänden. 3., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. 6. Band Lein–Peko, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 1999, ISBN 3-411-04793-3, DNB 965409120 , Stichwort »Mehrstaater«, Seite 2554.
Quellen: