Inhaberin
التعريفات والمعاني
== Inhaberin (Deutsch) ==
=== Substantiv, f ===
Worttrennung:
In·ha·be·rin, Plural: In·ha·be·rin·nen
Aussprache:
IPA: [ˈɪnˌhaːbəʁɪn]
Hörbeispiele: Inhaberin (Info)
Bedeutungen:
[1] umgangssprachlich, unjuristischer Sprachgebrauch: weibliche Person, die eine bestimmte Sache besitzt
[2] Trägerin eines bestimmten Titels
[3] Deutschland, Privatrecht: diejenige, der ein Recht oder eine Forderung zusteht
Abkürzungen:
[1, 3] Inh.
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Inhaber mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
[1] umgangssprachlich: Besitzerin, Eigentümerin
[2] Trägerin
Männliche Wortformen:
[1] Inhaber
Oberbegriffe:
[1] Person
Unterbegriffe:
[1] Aktieninhaberin, Alleininhaberin, Betriebsinhaber, Bordellinhaberin, Büroinhaberin, Daten-Inhaberin, Depotinhaberin, Firmeninhaberin, Funktionsinhaberin, Geschäftsinhaberin, Hotelinhaberin, Karteninhaberin, Konteninhaberin, Kontoinhaberin, Konzessionsinhaberin, Kreditkarteninhaberin, Ladeninhaberin, Lizenzinhaber, Medieninhaberin, Mitinhaberin, Monopolinhaberin, Passinhaberin, Patentinhaberin, Rechteinhaberin, Sichtkarteninhaberin, Sitzplatzinhaberin, Stelleninhaberin, Unternehmensinhaberin, Wohnungsinhaberin, Zeitkarteninhaberin
[2] Amtsinhaberin, Lehrstuhlinhaber, Posteninhaberin, Rekordinhaberin, Weltrekordinhaber
Beispiele:
[1] Die Inhaberin der Weinstube begrüßte die Gäste.
[1] „Ich erschrak, als mich plötzlich die Inhaberin des Waschsalons, Frau Flink, ansprach: sie mußte in ihrem weißen Kittel über die Straße gekommen sein, aber ich hatte sie nicht gesehen.“
[2] Die neue Inhaberin des Europarekords gab eine Pressekonferenz.
[3] Die Inhaberin einer Forderung ist regelmäßig zur Zession berechtigt.
==== Übersetzungen ====
[1–3] The Free Dictionary „Inhaberin“
[1, 2] Duden online „Inhaberin“
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Inhaberin“
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Inhaberin“
Quellen: