Inhaberin

التعريفات والمعاني

== Inhaberin (Deutsch) == === Substantiv, f === Worttrennung: In·ha·be·rin, Plural: In·ha·be·rin·nen Aussprache: IPA: [ˈɪnˌhaːbəʁɪn] Hörbeispiele: Inhaberin (Info) Bedeutungen: [1] umgangssprachlich, unjuristischer Sprachgebrauch: weibliche Person, die eine bestimmte Sache besitzt [2] Trägerin eines bestimmten Titels [3] Deutschland, Privatrecht: diejenige, der ein Recht oder eine Forderung zusteht Abkürzungen: [1, 3] Inh. Herkunft: Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Inhaber mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in Synonyme: [1] umgangssprachlich: Besitzerin, Eigentümerin [2] Trägerin Männliche Wortformen: [1] Inhaber Oberbegriffe: [1] Person Unterbegriffe: [1] Aktieninhaberin, Alleininhaberin, Betriebsinhaber, Bordellinhaberin, Büroinhaberin, Daten-Inhaberin, Depotinhaberin, Firmeninhaberin, Funktionsinhaberin, Geschäftsinhaberin, Hotelinhaberin, Karteninhaberin, Konteninhaberin, Kontoinhaberin, Konzessionsinhaberin, Kreditkarteninhaberin, Ladeninhaberin, Lizenzinhaber, Medieninhaberin, Mitinhaberin, Monopolinhaberin, Passinhaberin, Patentinhaberin, Rechteinhaberin, Sichtkarteninhaberin, Sitzplatzinhaberin, Stelleninhaberin, Unternehmensinhaberin, Wohnungsinhaberin, Zeitkarteninhaberin [2] Amtsinhaberin, Lehrstuhlinhaber, Posteninhaberin, Rekordinhaberin, Weltrekordinhaber Beispiele: [1] Die Inhaberin der Weinstube begrüßte die Gäste. [1] „Ich erschrak, als mich plötzlich die Inhaberin des Waschsalons, Frau Flink, ansprach: sie mußte in ihrem weißen Kittel über die Straße gekommen sein, aber ich hatte sie nicht gesehen.“ [2] Die neue Inhaberin des Europarekords gab eine Pressekonferenz. [3] Die Inhaberin einer Forderung ist regelmäßig zur Zession berechtigt. ==== Übersetzungen ==== [1–3] The Free Dictionary „Inhaberin“ [1, 2] Duden online „Inhaberin“ [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Inhaberin“ [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Inhaberin“ Quellen: