Infektionsschutzgesetz

التعريفات والمعاني

== Infektionsschutzgesetz (Deutsch) == === Substantiv, n === Worttrennung: In·fek·ti·ons·schutz·ge·setz, Plural: In·fek·ti·ons·schutz·ge·set·ze Aussprache: IPA: [ɪnfɛkˈt͡si̯oːnsʃʊt͡sɡəˌzɛt͡s] Hörbeispiele: Infektionsschutzgesetz (Info) Reime: -oːnsʃʊt͡sɡəzɛt͡s Bedeutungen: [1] Gesetz, das die Prävention, Früherkennung und die Verhinderung der Weiterverbreitung regelt Abkürzungen: [1] IfSG Herkunft: Determinativkompositum aus Infektionsschutz und Gesetz Synonyme: [1] Deutschland, historisch: Bundesseuchengesetz Oberbegriffe: [1] Gesetz Beispiele: [1] „Das Infektionsschutzgesetz räumt dem Staat schon jetzt weit reichende Befugnisse zur Seuchenbekämpfung ein.“ [1] „Bevor Flüchtlinge in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht werden können, müssen laut dem Infektionsschutzgesetz ansteckende Krankheiten ausgeschlossen werden.“ [1] „Im Impfwesen der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine Impfpflicht für die Bevölkerung […] Allerdings können Behörden auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes bestimmte Schutzimpfungen für besonders gefährdete Personengruppen anordnen und für solche, die bei einer möglichen Infektion eine Gefahr für die Bevölkerung darstellen, z. B. Mitarbeiter in der Lebensmittelherstellung.“ ==== Übersetzungen ==== [1] Wikipedia-Artikel „Infektionsschutzgesetz“ [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Infektionsschutzgesetz“ [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Infektionsschutzgesetz“ [1] wissen.de – Gesundheit A–Z „Infektionsschutzgesetz“ [1] DocCheck Flexikon „Infektionsschutzgesetz“ Quellen: