Erläuterung

التعريفات والمعاني

== Erläuterung (Deutsch) == === Substantiv, f === Worttrennung: Er·läu·te·rung, Plural: Er·läu·te·run·gen Aussprache: IPA: [ɛɐ̯ˈlɔɪ̯təʁʊŋ] Hörbeispiele: Erläuterung (Info) Bedeutungen: [1] Erklärung (von Zusammenhängen, Sachverhalten) [2] schweizerisches Verwaltungsrecht: ein Rechtsbehelf Abkürzungen: Erl., Erläut., Erltg. Herkunft: Ableitung des Substantivs zum Stamm des Verbs erläutern mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung Sinnverwandte Wörter: [1] Darlegung, Erklärung Oberbegriffe: [1] Mitteilung Beispiele: [1] Die Erläuterungen des Vortragenden waren viel zu umständlich. [1] „Nach dieser Erläuterung erzählte der Mönch die Geschichte der Bank zu Ende, denn die Griechen hatten es nicht bei ihrem Mißtrauen belassen.“ [1] „Um einen guten und gut erzählten Witz zu verstehen, braucht man natürlich keine Erläuterungen, schon gar keine sprachwissenschaftlich oder sonstwie wissenschaftlich untermauerten.“ [2] Sowohl Erläuterung als auch Berichtigung haben nicht den Zweck der Änderung eines Entscheides, sondern nur einer Klarstellung. Wortbildungen: Erläuterungsbindestrich ==== Übersetzungen ==== [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Erläuterung“ [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erläuterung“ [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Erläuterung“ [1] The Free Dictionary „Erläuterung“ [1] Duden online „Erläuterung“ [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Erläuterung“ [2] Weitere Rechtsmittel und Rechtsbehelfe. In: Zivilprozess / Zivilprozessrecht : Informationen zum Zivilprozessrecht in der Schweiz. Abgerufen am 7. Januar 2013. Quellen: