Erläuterung
التعريفات والمعاني
== Erläuterung (Deutsch) ==
=== Substantiv, f ===
Worttrennung:
Er·läu·te·rung, Plural: Er·läu·te·run·gen
Aussprache:
IPA: [ɛɐ̯ˈlɔɪ̯təʁʊŋ]
Hörbeispiele: Erläuterung (Info)
Bedeutungen:
[1] Erklärung (von Zusammenhängen, Sachverhalten)
[2] schweizerisches Verwaltungsrecht: ein Rechtsbehelf
Abkürzungen:
Erl., Erläut., Erltg.
Herkunft:
Ableitung des Substantivs zum Stamm des Verbs erläutern mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Sinnverwandte Wörter:
[1] Darlegung, Erklärung
Oberbegriffe:
[1] Mitteilung
Beispiele:
[1] Die Erläuterungen des Vortragenden waren viel zu umständlich.
[1] „Nach dieser Erläuterung erzählte der Mönch die Geschichte der Bank zu Ende, denn die Griechen hatten es nicht bei ihrem Mißtrauen belassen.“
[1] „Um einen guten und gut erzählten Witz zu verstehen, braucht man natürlich keine Erläuterungen, schon gar keine sprachwissenschaftlich oder sonstwie wissenschaftlich untermauerten.“
[2] Sowohl Erläuterung als auch Berichtigung haben nicht den Zweck der Änderung eines Entscheides, sondern nur einer Klarstellung.
Wortbildungen:
Erläuterungsbindestrich
==== Übersetzungen ====
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Erläuterung“
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erläuterung“
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Erläuterung“
[1] The Free Dictionary „Erläuterung“
[1] Duden online „Erläuterung“
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Erläuterung“
[2] Weitere Rechtsmittel und Rechtsbehelfe. In: Zivilprozess / Zivilprozessrecht : Informationen zum Zivilprozessrecht in der Schweiz. Abgerufen am 7. Januar 2013.
Quellen: