Eigentümerin
التعريفات والمعاني
== Eigentümerin (Deutsch) ==
=== Substantiv, f ===
Worttrennung:
Ei·gen·tü·me·rin, Plural: Ei·gen·tü·me·rin·nen
Aussprache:
IPA: [ˈaɪ̯ɡn̩tyːməʁɪn]
Hörbeispiele: Eigentümerin (Info), Eigentümerin (Info)
Bedeutungen:
[1] weibliche (natürliche oder juristische) Person, welche die rechtliche Herrschaft über etwas hat
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Eigentümer mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
[1] umgangssprachlich: Besitzerin (eigentlich falsch; siehe Definition Besitzerin)
Sinnverwandte Wörter:
[1] Eignerin
Gegenwörter:
[1] juristisch: Besitzerin
Männliche Wortformen:
[1] Eigentümer
Unterbegriffe:
[1] allgemein: Alleineigentümerin, Alteigentümerin, Hälfteeigentümerin, Miteigentümerin, Teileigentümerin
[1] Firmeneigentümerin, Gemeindeeigentümerin, Geschäftseigentümerin, Hauseigentümerin, Informationseigentümerin, Landeigentümerin, Schiffseigentümerin, Wohnungseigentümerin
Beispiele:
[1] Als Eigentümerin hat man sowohl Rechte als auch Pflichten.
[1] „Bis vor kurzem stand hier eine kleine Jugendstilvilla, doch die Eigentümerin hat das Grundstück verkauft.“
[1] „Die Stadt ist 1937 Eigentümerin geworden.“
[1] „Deren Eigentümerin, die ehrgeizige Zufa Lässig, sitzt ebenfalls auf ihrer Terrasse und freut sich nicht.“
[1] „Die derzeitige Eigentümerin von Shakespeare and Company ist George Whitmans Tochter, die den Vornamen Sylvia trägt.“
==== Übersetzungen ====
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Eigentümerin“
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Eigentümerin“
[1] Duden online „Eigentümerin“
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Eigentümerin“
Quellen: