Eigentümerin

التعريفات والمعاني

== Eigentümerin (Deutsch) == === Substantiv, f === Worttrennung: Ei·gen·tü·me·rin, Plural: Ei·gen·tü·me·rin·nen Aussprache: IPA: [ˈaɪ̯ɡn̩tyːməʁɪn] Hörbeispiele: Eigentümerin (Info), Eigentümerin (Info) Bedeutungen: [1] weibliche (natürliche oder juristische) Person, welche die rechtliche Herrschaft über etwas hat Herkunft: Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Eigentümer mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in Synonyme: [1] umgangssprachlich: Besitzerin (eigentlich falsch; siehe Definition Besitzerin) Sinnverwandte Wörter: [1] Eignerin Gegenwörter: [1] juristisch: Besitzerin Männliche Wortformen: [1] Eigentümer Unterbegriffe: [1] allgemein: Alleineigentümerin, Alteigentümerin, Hälfteeigentümerin, Miteigentümerin, Teileigentümerin [1] Firmeneigentümerin, Gemeindeeigentümerin, Geschäftseigentümerin, Hauseigentümerin, Informationseigentümerin, Landeigentümerin, Schiffseigentümerin, Wohnungseigentümerin Beispiele: [1] Als Eigentümerin hat man sowohl Rechte als auch Pflichten. [1] „Bis vor kurzem stand hier eine kleine Jugendstilvilla, doch die Eigentümerin hat das Grundstück verkauft.“ [1] „Die Stadt ist 1937 Eigentümerin geworden.“ [1] „Deren Eigentümerin, die ehrgeizige Zufa Lässig, sitzt ebenfalls auf ihrer Terrasse und freut sich nicht.“ [1] „Die derzeitige Eigentümerin von Shakespeare and Company ist George Whitmans Tochter, die den Vornamen Sylvia trägt.“ ==== Übersetzungen ==== [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Eigentümerin“ [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Eigentümerin“ [1] Duden online „Eigentümerin“ [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Eigentümerin“ Quellen: