Eigenbesitz

التعريفات والمعاني

== Eigenbesitz (Deutsch) == === Substantiv, m === Worttrennung: Ei·gen·be·sitz, kein Plural Aussprache: IPA: [ˈaɪ̯ɡn̩bəˌzɪt͡s] Hörbeispiele: Eigenbesitz (Info) Bedeutungen: [1] deutsches Sachenrecht: (gut- oder bösgläubiger) unmittelbarer oder mittelbarer Besitz an einer Sache mit dem natürlichen Willen, sie als Eigentümer zu besitzen, wobei es auf die tatsächliche Eigentumslage nicht ankommt Gegenwörter: [1] Fremdbesitz Oberbegriffe: [1] Besitz Beispiele: [1] Der Wagen befand sich im Eigenbesitz von Herrn Tschetzke, obwohl er ihn von jemandem gekauft hatte, der ihm kein Eigentum verschaffen konnte. [1] „Eigenbesitz und Fremdbesitz werden besitzrechtlich gleichbehandelt.“ Wortbildungen: [1] Eigenbesitzer Entlehnungen: neugriechisch: ιδιοκτησία (Lehnübersetzung) ==== Übersetzungen ==== [1] § 872 BGB [1] BeckOK BGB/Fritzsche, § 872 Rn. 1 ff. [1] MüKo-BGB/Joost, § 872 Rn. 1 ff. Quellen: