Eigenbesitz
التعريفات والمعاني
== Eigenbesitz (Deutsch) ==
=== Substantiv, m ===
Worttrennung:
Ei·gen·be·sitz, kein Plural
Aussprache:
IPA: [ˈaɪ̯ɡn̩bəˌzɪt͡s]
Hörbeispiele: Eigenbesitz (Info)
Bedeutungen:
[1] deutsches Sachenrecht: (gut- oder bösgläubiger) unmittelbarer oder mittelbarer Besitz an einer Sache mit dem natürlichen Willen, sie als Eigentümer zu besitzen, wobei es auf die tatsächliche Eigentumslage nicht ankommt
Gegenwörter:
[1] Fremdbesitz
Oberbegriffe:
[1] Besitz
Beispiele:
[1] Der Wagen befand sich im Eigenbesitz von Herrn Tschetzke, obwohl er ihn von jemandem gekauft hatte, der ihm kein Eigentum verschaffen konnte.
[1] „Eigenbesitz und Fremdbesitz werden besitzrechtlich gleichbehandelt.“
Wortbildungen:
[1] Eigenbesitzer
Entlehnungen:
neugriechisch: ιδιοκτησία (Lehnübersetzung)
==== Übersetzungen ====
[1] § 872 BGB
[1] BeckOK BGB/Fritzsche, § 872 Rn. 1 ff.
[1] MüKo-BGB/Joost, § 872 Rn. 1 ff.
Quellen: