Ehepartei
التعريفات والمعاني
== Ehepartei (Deutsch) ==
=== Substantiv, f ===
Worttrennung:
Ehe·par·tei, Plural: Ehe·par·tei·en
Aussprache:
IPA: [ˈeːəpaʁˌtaɪ̯]
Hörbeispiele: Ehepartei (Info)
Bedeutungen:
[1] fachsprachlich: eine der Personen, die miteinander eine Ehe eingegangen sind
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Ehe und Partei
Synonyme:
[1] veraltend: Eheteil; Plural: Eheleute
Unterbegriffe:
[1] Ehefrau, Ehemann
Beispiele:
[1] „Nach Ablauf der einjährigen Trennungsfrist kann beim Familiengericht des gemeinsamen bzw. ehemals gemeinsamen Wohnortes – wenn eine Ehepartei noch dort wohnt – Scheidungsantrag gestellt werden.“
[1] „Gemäß Art. 123 Abs. 2 ZGB sollen Barauszahlungen von Austrittsleistungen und Vorsorgeleistungen in Kapitalform, die eine Ehepartei während der Ehe erhalten hat, bei der Berechnung berücksichtigt werden.“
[1] „Es bleibt daher möglich, dass auch der klagende Ehegatte sich seinerseits in der gleichen Richtung ebenso schuldig gemacht hat, und der Erfolg ist in diesem Falle nur, dass auch die beklagte Ehepartei berechtigt ist, auf Scheidung gegen den klagenden Teil anzutragen, […].“
[1] „In den vergangenen Praxisjahren mit dem ‚neuen‘ Scheidungsverfahren war festzustellen, dass sich nach wie vor die allermeisten Eheparteien in einer Vereinbarung über ihre Scheidung einigen...“
[1] „Es geht nicht an, den Wiederaufbau einer Ehe sozusagen von der Alleinschuld-Anerkennung der einen Ehepartei abhängig zu machen, wo solches bestritten und nicht gerichtlich festgestellt ist.“
[1] „Ausgehend vom Interesse der klagenden Ehepartei haben wir die Verfahren in der Hauptsache in acht Kategorien unterteilt: ...“
[1] „Zum einen kritisierte der ehehindernde Widerstand dabei die Motive der jüngeren Ehepartei.“
==== Übersetzungen ====
Quellen: