Anwaltspauschale

التعريفات والمعاني

== Anwaltspauschale (Deutsch) == === Substantiv, f === Worttrennung: An·walts·pau·scha·le, Plural: An·walts·pau·scha·len Aussprache: IPA: [ˈanvalt͡spaʊ̯ˌʃaːlə] Hörbeispiele: Anwaltspauschale (Info) Bedeutungen: [1] Recht, selten: Pauschalgebühr für die Dienstleistungen eines Anwalts oder einer Anwaltskanzlei im Zusammenhang mit einer bestimmten Angelegenheit Herkunft: Determinativkompositum aus den Substantiven Anwalt und Pauschale mit dem Fugenelement -s Oberbegriffe: [1] Anwaltsgebühr, Anwaltskosten, Anwaltstarif, Pauschalgebühr, Pauschalhonorar Beispiele: [1] „Massgebend sind die in der Police vermerkten Deckungsoptionen. a) Anwaltspauschale (Stundensatz): wählbar zwischen CHF 250, CHF 300 und CHF 350 pro Stunde […]“ [1] „Falls Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung gegeben ist, zahlen Sie (bis auf eine evtl. vorhandene Selbstbeteiligung) keine Anwaltspauschale.“ [1] „Wird die Beratungshilfe gewährt, kommt auf den Rechtssuchenden höchstens eine Anwaltspauschale von 15 Euro zu.“ [1] „Nachdem der Beschwerdeführer selbst nicht vorbringt, dass der zugesprochene Betrag im Resultat willkürlich sei, er auf die konkreten Verhältnisse in keiner Weise Rücksicht nehme oder ausserhalb jedes vernünftigen Verhältnisses zu seinen geleisteten Diensten stünde (vgl. E. 2.1; zur Zulässigkeit von Anwaltspauschalen allgemein BGE 141 I 124 E. 4.3 S. 128), ist auf diese Kritik nicht einzutreten.“ [1] „[…] 2mal Anwaltspauschale zu 8 M.[…]“ ==== Übersetzungen ==== Quellen: