Anschlussverfahren

التعريفات والمعاني

== Anschlussverfahren (Deutsch) == === Substantiv, n === Nicht mehr gültige Schreibweisen: Anschlußverfahren Worttrennung: An·schluss·ver·fah·ren, Plural: An·schluss·ver·fah·ren Aussprache: IPA: [ˈanʃlʊsfɛɐ̯ˌfaːʁən] Hörbeispiele: Anschlussverfahren (Info) Bedeutungen: [1] deutsches Strafprozessrecht: in den §§ 403–406c StPO geregelte Möglichkeit des durch eine Straftat Verletzten, seine bürgerlich-rechtlichen Ansprüche gegen den Straftäter, für die nach § 13 GVG eigentlich das Zivilgericht zuständig ist, auf Antrag bereits im Strafverfahren geltend zu machen Synonyme: [1] Adhäsionsprozess (seltener), Adhäsionsverfahren, Anhangsverfahren Beispiele: [1] Das Anschlussverfahren hat keine große praktische Bedeutung. ==== Übersetzungen ==== [1] Löwe-Rosenberg: Die Strafprozeßordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz. 25. Auflage. Sechster Band: §§ 374–495; EGStPO, De Gruyter, Berlin 2001, Vor § 403 Rn. 7