Anschlussverfahren
التعريفات والمعاني
== Anschlussverfahren (Deutsch) ==
=== Substantiv, n ===
Nicht mehr gültige Schreibweisen:
Anschlußverfahren
Worttrennung:
An·schluss·ver·fah·ren, Plural: An·schluss·ver·fah·ren
Aussprache:
IPA: [ˈanʃlʊsfɛɐ̯ˌfaːʁən]
Hörbeispiele: Anschlussverfahren (Info)
Bedeutungen:
[1] deutsches Strafprozessrecht: in den §§ 403–406c StPO geregelte Möglichkeit des durch eine Straftat Verletzten, seine bürgerlich-rechtlichen Ansprüche gegen den Straftäter, für die nach § 13 GVG eigentlich das Zivilgericht zuständig ist, auf Antrag bereits im Strafverfahren geltend zu machen
Synonyme:
[1] Adhäsionsprozess (seltener), Adhäsionsverfahren, Anhangsverfahren
Beispiele:
[1] Das Anschlussverfahren hat keine große praktische Bedeutung.
==== Übersetzungen ====
[1] Löwe-Rosenberg: Die Strafprozeßordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz. 25. Auflage. Sechster Band: §§ 374–495; EGStPO, De Gruyter, Berlin 2001, Vor § 403 Rn. 7