Angeklagter

التعريفات والمعاني

== Angeklagter (Deutsch) == === Substantiv, m, adjektivische Deklination === Worttrennung: An·ge·klag·ter, Plural: An·ge·klag·ten Aussprache: IPA: [ˈanɡəˌklaːktɐ] Hörbeispiele: Angeklagter (Info) Bedeutungen: [1] deutsches Strafprozessrecht: eine Person, gegen die die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist (§ 157 StPO) Sinnverwandte Wörter: [1] Beklagter [1] Angeschuldigter, Beschuldigter Gegenwörter: [1] Ankläger Weibliche Wortformen: [1] Angeklagte Unterbegriffe: [1] Mitangeklagter Beispiele: [1] „Auch dürfe man die Angeklagten nicht aufgrund von Gerüchten und Vermutungen, sondern nur von stichhaltigen Beweisen aburteilen.“ [1] „Dieses Mal setzen sich die Angeklagten nicht, stehend erwarten sie ihr Urteil.“ [1] „Es ist gerichtsbekannt, daß der Pflichtverteidiger des Angeklagten unter Altersschwäche leidet und einen Sprachfehler hat, so daß er kaum zu verstehen ist.“ Charakteristische Wortkombinationen: [1] den Angeklagten freisprechen/verurteilen; einen Angeklagten vernehmen ==== Übersetzungen ==== [1] Wikipedia-Artikel „Angeklagter“ [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Angeklagter“ [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Angeklagter“ [1] Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. Das umfassende Bedeutungswörterbuch der deutschen Gegenwartssprache. 6., überarbeitete und erweiterte Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-05506-7 Seite 141 [1] Duden online „Angeklagter“ [1] § 157 StPO Quellen: