Angeklagter
التعريفات والمعاني
== Angeklagter (Deutsch) ==
=== Substantiv, m, adjektivische Deklination ===
Worttrennung:
An·ge·klag·ter, Plural: An·ge·klag·ten
Aussprache:
IPA: [ˈanɡəˌklaːktɐ]
Hörbeispiele: Angeklagter (Info)
Bedeutungen:
[1] deutsches Strafprozessrecht: eine Person, gegen die die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist (§ 157 StPO)
Sinnverwandte Wörter:
[1] Beklagter
[1] Angeschuldigter, Beschuldigter
Gegenwörter:
[1] Ankläger
Weibliche Wortformen:
[1] Angeklagte
Unterbegriffe:
[1] Mitangeklagter
Beispiele:
[1] „Auch dürfe man die Angeklagten nicht aufgrund von Gerüchten und Vermutungen, sondern nur von stichhaltigen Beweisen aburteilen.“
[1] „Dieses Mal setzen sich die Angeklagten nicht, stehend erwarten sie ihr Urteil.“
[1] „Es ist gerichtsbekannt, daß der Pflichtverteidiger des Angeklagten unter Altersschwäche leidet und einen Sprachfehler hat, so daß er kaum zu verstehen ist.“
Charakteristische Wortkombinationen:
[1] den Angeklagten freisprechen/verurteilen; einen Angeklagten vernehmen
==== Übersetzungen ====
[1] Wikipedia-Artikel „Angeklagter“
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Angeklagter“
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Angeklagter“
[1] Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. Das umfassende Bedeutungswörterbuch der deutschen Gegenwartssprache. 6., überarbeitete und erweiterte Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-05506-7 Seite 141
[1] Duden online „Angeklagter“
[1] § 157 StPO
Quellen: