Allodialbesitz

التعريفات والمعاني

== Allodialbesitz (Deutsch) == === Substantiv, m === Worttrennung: Al·lo·di·al·be·sitz, Plural: Al·lo·di·al·be·sit·ze Aussprache: IPA: [aloˈdi̯aːlbəˌzɪt͡s] Hörbeispiele: Allodialbesitz (Info), Allodialbesitz (Info) Bedeutungen: [1] Privatbesitz fürstlicher Familien; lehensfreier Grundbesitz Herkunft: aus allodial und Besitz Synonyme: [1] Allod, Allodium, Eigengut, Freieigentum, Freigut Beispiele: [1] „Von dem Allodialbesitz der Straubenhardter in Dobel erfahren wir erstmals im Jahr 1363 aus dem Salbuch der Ebersteiner.“ [1] „Ihre Stellung wurde bald so stark, daß sie sich gegen den vom König eingesetzten Grafen erfolgreich zur Wehr setzen konnten. Es ist wahrscheinlich, daß sie sich dabei auf ihren Allodialbesitz stützen konnten.“ ==== Übersetzungen ==== [1] Wikipedia-Artikel „Allod“ [1] Allod/Allodialbesitz. In: lexexakt Rechtslexikon. C. Loscher, Marburg, abgerufen am 26. April 2014 (Deutsch). Quellen: